Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Dienstleistungen, Portalnutzungen und rechtsgeschäftlichen Handlungen zwischen der UpRight OG, Bader-Moser-Straße 20, 4563 Micheldorf, Österreich (nachfolgend „Plattformbetreiber“ oder „UpRight“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Partei 2“).
1.2. Kunde im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person, die Dienstleistungen über die Plattform von UpRight in Anspruch nimmt oder Verträge zur Prüfung und Abwicklung einreicht. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1.3. Vermittler im Sinne dieser AGB sind selbstständige Vermittler oder Vertriebsorganisationen, welche die technische Infrastruktur von UpRight nutzen, um Daten und Verträge von Kunden im Einvernehmen mit diesen an UpRight zu übermitteln. Der Vermittler wird nicht Vertragspartei des Servicevertrages zwischen UpRight und dem Kunden.
1.4. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, UpRight stimmt deren Geltung ausdrücklich und in Schriftform zu.
§ 2 Leistungsgegenstand und Rolle der Plattform
2.1. UpRight betreibt eine digitale Plattform zur Bündelung, Koordination, Analyse und administrativen Abwicklung von Verträgen aller Art. Das Leistungsspektrum umfasst insbesondere die administrative Begleitung bei der Überprüfung und Durchsetzung von Ansprüchen aus Lebens- und Rentenversicherungen, privaten Krankenversicherungen, Bausparverträgen, Kredit- und Finanzierungsvereinbarungen sowie die Vermittlung und Koordination von Anlagekonzepten.
2.2. Verpflichtung zu ethischem Vertrieb: Gemäß dem verbindlichen Leitbild von UpRight (Supporting Sales Organizations Ethically) basiert die Bereitstellung der Plattform und die gesamte Abwicklung auf den Grundsätzen des ethischen, transparenten und seriösen Handelns. UpRight achtet als Plattform streng darauf und setzt zwingend voraus, dass alle angebundenen Partner, Vermittler und Vertriebsorganisationen diese ethischen Standards im Kundengespräch sowie bei der Fallaufnahme lückenlos einhalten, Kunden wahrheitsgemäß aufklären und ausschließlich im besten Interesse des Kunden agieren.
2.3. Ausdrücklicher Ausschluss von Fachleistungen: UpRight erbringt selbst keine Rechtsberatung, keine steuerliche Beratung, keine anwaltliche Vertretung und erstellt keine finanzmathematischen Gutachten.
2.4. Die Leistung von UpRight besteht ausschließlich in:
- Der Bereitstellung der technischen Infrastruktur und des Kundenportals zur Fallübermittlung und Statusverfolgung.
- Der administrativen Bündelung, Koordination und Weiterleitung der Fälle an spezialisierte und unabhängige Drittdienstleister (z. B. selbstständige Rechtsanwälte, zugelassene Gutachtergesellschaften oder Produktgeber).
- Der konsolidierten und gebündelten Rechnungsstellung gegenüber dem Kunden.
§ 3 Vertragsschluss und 2-Faktor-Authentifizierung (2FA)
3.1. Die Darstellung der Leistungspakete auf der Website oder im Portal stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Auftrags dar.
3.2. Der Servicevertrag zwischen UpRight und dem Kunden kommt erst und ausschließlich in dem Zeitpunkt zustande, in dem der Kunde den ihm per E-Mail oder SMS übermittelten Verifizierungslink aufruft und den Vertrag, die notwendigen Vollmachten sowie die datenschutzrechtlichen Einwilligungen mittels einer 2-Faktor-Authentifizierung (2FA) digital unterzeichnet und freigibt.
3.3. Bis zur erfolgreichen Erbringung dieser digitalen Signatur (2FA) durch den Kunden ruht jegliche Bearbeitung, Prüfung oder Weiterleitung des Falles durch UpRight.
§ 4 Leistungspakete und Abwicklung
4.1. Der genaue Umfang der von UpRight geschuldeten administrativen Tätigkeiten, Analysen und Koordinationsleistungen richtet sich nach dem spezifischen Dienstleistungs- oder Produktpaket, welches der Kunde (bzw. der für ihn agierende Vermittler) zum Zeitpunkt der Falleinreichung auf der digitalen Plattform auswählt.
4.2. Je nach gewählter Option im Portal können die Leistungspakete insbesondere folgende Stufen umfassen:
- Prüf- und Analysephase: Die Koordination und Einholung von unverbindlichen Ersteinschätzungen, mathematischen Berechnungen oder rechtlichen Vorprüfungen durch unabhängige Drittdienstleister.
- Durchsetzungs- und Rückforderungsphase: Die administrative Begleitung, Bündelung und Weiterleitung von Verträgen an spezialisierte Gutachtergesellschaften und unabhängige Kooperationsanwälte zur außergerichtlichen sowie gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen.
- Vermittlungs- und Anlagephase: Die administrative Koordination und Bereitstellung von Schnittstellen zur Zeichnung oder Vermittlung von Sachwert-, Edelmetall- oder alternativen Anlage- und Versicherungskonzepten.
4.3. Die verbindliche und detaillierte Leistungsbeschreibung des jeweils gebuchten Pakets wird dem Kunden im Zuge des Vertragsschlusses im Portal angezeigt und ist durch die Pflicht zur 2-Faktor-Authentifizierung (2FA) vom Kunden zu bestätigen. UpRight behält sich das Recht vor, das Angebot an Leistungspaketen auf der Plattform jederzeit zu erweitern, anzupassen oder zu verändern.
§ 5 Zahlungsbedingungen und Rechnungsstellung
5.1. Die Vergütung von UpRight richtet sich nach den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisen des gewählten Pakets laut Preisliste der Plattform. Die ausgewiesenen Preise verstehen sich als Bruttopreise inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.2. Die Rechnungsstellung erfolgt automatisiert direkt nach dem rechtsgültigen Zustandekommen des Vertrages via 2FA-Signatur.
5.3. Die konkreten Zahlungsmodalitäten, Fälligkeiten, etwaige Anzahlungsprüfe oder Ratenvereinbarungen richten sich nach dem vom Kunden gewählten Produkt- oder Leistungspaket. Die jeweils verbindlichen Zahlungsbedingungen und Fristen werden dem Kunden vor dem Vertragsschluss im Portal oder beim versandten Vertrag transparent angezeigt und im Zuge der 2-Faktor-Authentifizierung (2FA) vereinbart.
5.4. Bei Zahlungsverzug ist UpRight berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie angemessene Mahngebühren zu verrechnen und die technische Freischaltung des Kundenportals vorübergehend zu sperren.
§ 6 Pflichten und Mitwirkung des Kunden
6.1. Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Abwicklung des Auftrags erforderlichen Dokumente (z. B. Versicherungsscheine, Nachträge, Beitragsmitteilungen, Kündigungsschreiben, Kreditverträge etc.) vollständig, geordnet, wahrheitsgemäß und gut lesbar digital bereitzustellen.
6.2. Der Kunde erteilt UpRight mit dem Vertragsschluss die ausdrückliche Vollmacht, die Vertretung gegenüber den externen Gutachtergesellschaften, Kooperationsanwälten und Produktgebern zu übernehmen, Unterlagen weiterzuleiten sowie Auskünfte zum Bearbeitungsstand einzuholen.
6.3. Ändern sich relevante Daten des Kunden (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Bankverbindung), hat der Kunde dies UpRight unverzüglich in Textform mitzuteilen.
§ 7 Mandatsverhältnis und Haftungsausschluss
7.1. Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die rechtliche Prüfung, Beratung und Durchsetzung ausschließlich durch selbstständige, unabhängige Rechtsanwälte erfolgt. Zwischen dem Kunden und den jeweiligen Anwälten wird ein separates, eigenständiges Mandatsverhältnis begründet, auf welches UpRight keinen inhaltlichen Einfluss hat.
7.2. Da UpRight reiner Plattformbetreiber und Koordinator ist, ist jegliche Haftung von UpRight für den Erfolg einer Rückforderung, für Fristenversäumnisse der Rechtsanwälte, für Formfehler der Kanzleien sowie für die inhaltliche, finanzmathematische Richtigkeit externer Gutachten vollumfänglich ausgeschlossen. Die Haftung für die juristische und inhaltliche Arbeit tragen allein die mandatierten Rechtsanwälte im Rahmen ihrer gesetzlichen Berufshaftpflicht bzw. die jeweilige Gutachtergesellschaft.
7.3. UpRight haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie für Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – mit Ausnahme von Schäden an einer vertraglichen Hauptleistungspflicht – ausgeschlossen. Die Haftung für entgangenen Gewinn oder reine Vermögensschäden ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.
§ 8 Widerrufsrecht für Verbraucher
8.1. Verbraucher haben das Recht, diesen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses (2FA-Signatur).
8.2. Der Kunde verlangt im Zuge des Vertragsschlusses ausdrücklich, dass UpRight mit der Ausführung der Dienstleistung (insb. der Beauftragung des Gutachtens oder der Anwälte) bereits vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist beginnt.
8.3. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass er sein Widerrufsrecht verliert, sobald UpRight die Dienstleistung vollständig erbrachter hat. Bei einem Widerruf nach bereits begonnener, aber noch nicht vollständig erbrachter Leistung hat der Kunde einen anteiligen, angemessenen Wertersatz für die bis dahin erbrachten Dienste zu leisten. Dieser Wertersatz bemisst sich nach den bis zum Widerruf konkret erbrachten administrativen Leistungen von UpRight sowie den bereits fix ausgelösten Kosten der externen Dienstleister (z. B. bereits beauftragte Gutachtenkosten) laut gültiger Preisliste.
§ 9 Datenschutz
9.1. UpRight verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden streng nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des nationalen Datenschutzrechts.
9.2. Detaillierte Informationen über Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung sowie die Rechte des Kunden finden sich in der gesonderten Datenschutzerklärung, die unter https://upright-solution.com/Datenschutz jederzeit abrufbar ist.
§ 10 Schlussbestimmungen
10.1. Es gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.2. Gerichtsstand: Für Klagen gegen Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthalts oder des Ortes der Beschäftigung des Kunden. Für Klagen des Verbrauchers gegen UpRight gelten die gesetzlichen Zuständigkeiten. Für Verträge mit Unternehmern/Gewerbetreibenden wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von UpRight vereinbart.
10.3. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: 19.06.2026